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Häufig gestellte Fragen

  1. Ist es nötig, sich vor dem Besuch der Anwaltskanzlei zu bestellen?
    Mit Rücksicht auf die Belastung der einzelnen Rechtsanwälte unserer Kanzlei, ist es leider nicht möglich, dem Klienten die Rechtshilfe sozusagen „aufs Abwarten“ zu leisten. Deshalb ist es notwendig, sich den Termin vorher persönlich, telephonisch oder per E-Mail mit dem Sekretariat der Kanzlei abzusprechen.
  2. Was soll ich zu der ersten Beratung beim Anwalt mitnehmen?
    Es ist eine durch lange Jahre erprobte Erfahrung, dass Urkunden über den Fall des Klienten viel mehr sagen als eine lange Debatte. Deshalb ist es geeignet, alle Urkunden mitzubringen, die mit dem Fall zusammenhängen können. Von diesen sucht sich der Rechtsanwalt diejenigen, die er für die Leistung der Rechtshilfe braucht.
  3. Wie wird die Höhe des Honorars für die geleisteten Dienstleistungen der Anwaltskanzlei bestimmt?
    Die Rahmenfestlegung der Höhe von dem Honorar der Rechtsanwälte ist im Rechtsanwaltstarif angeführt. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei bevorzugen jedoch die Höhe des Honorars nach Absprache mit dem Klienten. Diese wird grundsätzlich bei Übernahme des Falles getroffen. Im Regelfall ist es nötig, dem Rechtsanwalt einen Vorschuss auf die Belohnung für die Leistung einer Rechtshilfe zu gewähren und diesen von Zeit zu Zeit binnen der Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt und auf Grund seiner Forderung aufstocken. Es ist also zutreffend mit der Zahlung eines Vorschusses schon bei der ersten Beratung beim Rechtsanwalt zu rechnen. Der Klient ist immer ausführlich darüber informiert, was für eine Vergütung für einzelne Handlungen der Rechtsdienstleistungen berechnet wird und in welcher Höhe man die mit der Vertretung des Klienten durch einen Rechtsanwalt verbundene Gesamtkosten erwarten kann.
  4. Kann ich durch den Rechtsanwalt vor Gericht in einer anderen Stadt vertreten werden?
    Diese Möglichkeit ist nicht ausgeschlossen, es ist aber nötig, dieses persönlich mit dem Rechtsanwalt zu besprechen und auch einen höheren zeitlichen und finanziellen Aufwand solcher Leistung der Rechtshilfe zu verhandeln.
  5. Können Sie mir bestätigen, dass Sie meine Vertretung in bezeichnetem Fall übernehmen können?
    Auf Grund einer, meistens telephonisch mitgeteilten Information über einen gegebenen Fall, ist es nicht möglich, eine vollkommen bestimmte Antwort zu geben. Den Inhalt jedes Streites muss man mit dem Rechtsanwalt bei einer persönlichen Beratung verhandeln. In diesem Zusammenhang muss in Betracht gezogen werden, dass der Rechtsanwalt dazu verpflichtet ist, die Vertretung abzulehnen, wenn die andere Partei jemand sein sollte, dem der Rechtsanwalt oder andere Rechtsanwälte der Kanzlei die Rechtsdienstleistungen leisten oder in der Vergangenheit leisteten. Aus diesem Grund ist es immer geeignet, den Rechtsanwalt zu informieren, wer die Streitspartei ist und ob die Gefahr einer Interessenkollision nicht droht.
  6. Können Sie mir eine Rechtshilfe leisten, ohne dass wir uns persönlich treffen, zum Beispiel per E-Mail?
    Unsere Anwaltskanzlei kommuniziert selbstverständlich mit den Klienten nicht nur persönlich, sondern benutzt üblich alle modernen Kommunikationsformen. Gleichzeitig ehren wir konservative Werte, auf denen das Verhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Klienten gegründet ist. Der Grundstein eines solchen Verhältnisses ist die Schaffung gegenseitigen Vertrauens zwischen dem Rechtsanwalt und dem Klienten. Unserer Meinung nach, ist die Anknüpfung so eines Vertrauensverhältnisses nicht ohne persönliches Treffen möglich und aus diesem Grund bevorzugen wir einen persönlichen Kontakt mit dem Klienten, vor allem bei der Übergabe seiner Vertretung.
  7. Wie sind die Öffnungszeiten der Rechtsanwaltskanzlei?
    Die Anwaltskanzlei ist jeden Tag ab 8.00 Uhr offen. Montags und donnerstags arbeiten wir bis 17.00, dienstags und mittwochs bis 16.00 Uhr. Freitags schließen wir um 13.00 Uhr. Außer dieser so festgestellten Stunden ist es nötig, den Termin mit dem Rechtsanwalt persönlich zu besprechen.
  8. Wie kann ich am besten mit meinem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen?
    Es kann leider manchmal passieren, dass es Ihnen nicht gelingt, sich mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Es ist dadurch verursacht, dass der Rechtsanwalt in der Zeit eine Handlung mit einem anderen Klienten führt, und deswegen kann er nicht mit Ihnen sprechen. Bzw. er ist beim Gericht oder beim Verhör auf der Polizei. In diesem Fall ist es am besten, eine kurze E-Mail mit dem Kontakt an Sie zu schreiben und diesen dem Rechtsanwalt zu senden. Sobald es möglich ist, wird sich der Rechtsanwalt mit Ihnen in Verbindung setzen.
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